Mieter-Info Baslerstrasse

Willkommen auf dem Informationsportal für Anwohnerinnen und Anwohner der Baslerstrasse, Freihofstrasse und Grundstrasse in Zürich-Altstetten.

Sie wohnen in einem Haus, das vor ca. 50 Jahren nach damaligen Standards gebaut wurde. Im Laufe der Zeit sind verschiedene Bauteile sanierungsbedürftig geworden, insbesondere die Gebäudehülle und -technik. In den nächsten Jahren ist eine umfassende Sanierung somit unumgänglich. In diesem Kontext haben die Eigentümer der Liegenschaft geprüft, ob eine Renovation der Überbauung oder ein Ersatzneubau sinnvoller wäre. Für diese Fragestellung wurden im Rahmen eines Studienauftrages in engem Austausch mit den Stadtbehörden verschiedene städtebaulich-architektonische Projekte erarbeitet. Das Siegerprojekt zeigt eindrücklich, dass eine Neuüberbauung zu erheblich mehr Wohnraum, zu grösseren Freiräumen und insgesamt zu einer nachhaltigeren Nutzung des Areals führen wird. Aus diesem Grund haben sich die Eigentümer entschieden, auf eine Sanierung der bestehenden Liegenschaften zu verzichten und sie stattdessen durch Neubauten zu ersetzen. So können deutlich mehr Wohnungen gebaut werden, die das Quartier dringend benötigt. Die Neubauten werden nach heutigen Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards erstellt. Im Innenhof wird es vielfältige Gemeinschafts- und Grünflächen geben, die das Quartierleben und das Stadtklima unterstützen.

 

Was heisst das für Sie?

Der vorgesehene Abbruch der Liegenschaft hat leider zur Folge, dass das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis gekündigt werden musste. Alle Mieterinnen und Mieter haben im Januar 2024 die Kündigung mit Wirkung auf Ende September 2025 oder September 2027 erhalten. Ein wichtiges Anliegen der Eigentümerschaft ist es, Ihnen mit einer eher langen Kündigungsfrist von 20 bzw. 44 Monaten genug Zeit für die Suche nach einer Ersatzwohnung zu geben.

Um Ihnen die Wohnungssuche und den Wechsel zu erleichtern, sind die Eigentümer bereit, Sie ab sofort vor dem Kündigungszeitpunkt auf jedes Monatsende aus Ihren vertraglichen Verpflichtungen zu entlassen. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten, müssten Sie uns dies jeweils 30 Tage im Voraus mit einem eingeschriebenen Brief mitteilen. Die Pflicht zur Bezahlung des Mietzinses besteht dann nur bis zum Auszug. Bitte adressieren Sie den Brief an folgende Adresse:

Halter AG
Bewirtschaftung
Zürcherstrasse 39
8952 Schlieren

Anlaufstelle Mieterbüro

Der Auszug aus einer Wohnung, in der man viele Jahre oder Jahrzehnte gelebt hat, ist sehr schwierig und einschneidend. Wir bedauern diesen Schritt sehr und möchten Sie in dieser Situation bestmöglich unterstützen. Bei Bedarf richten wir für Sie ein individuelles Suchprofil zur Wohnungssuche ein, stellen Ihnen ein Referenzschreiben aus und nehmen Kontakt zu Drittverwaltungen auf. 

Für alle Fragen und Anliegen rund um die Kündigung und Wohnungssuche haben wir für Sie ganz in Ihrer Nähe ein Mieterbüro eingerichtet. Dort sprechen wir Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Albanisch und Serbo-Kroatisch. 

  • Mieterbüro: Basler Park | Baslerstrasse 60 | 8048 Zürich
  • +41 44 434 65 90
  • bfg@halter.ch

Projekt «Letzigarten»